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Behandlungskosten
Mein Stundensatz beträgt 82,-- Euro.(Stand:
Juni 2011)
Das Honorar ist fällig
bei Leistung.
Gesetzlich Versicherte:
Sie müssen die Kosten in voller Höhe selber tragen.. Heilpraktikerleistungen
sind nicht Gegenstand des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen.
Privat Versicherte:
Für die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine
Rechnung, auf der die einzelnen Leistungen nach GebüH-Ziffern
aufgeschlüsselt sind. Die
Höhe der Rechnungen ist unabhängig von der Erstattungsbereitschaft
Ihrer Krankenkasse oder Beihilfe.**
**Die Erstattungsbereitschaft
von Beihilfestellen und privaten
(Zusatz-)Versicherungen ist sehr unterschiedlich.
Die derzeitigen Erstattungssätze sind häufig nach einer
"Minutenmedizin" kalkuliert, wurden seit 1985 nicht mehr
angepasst, und entsprechen somit nicht dem gerade für die homöopathische
Behandlung notwendigen zeitlichen Aufwand.
Aufgrund der großen Unterschiede lohnt es sich, vor Abschluss
einer neuen Versicherung genau nachzufragen.
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